Im Kampf gegen Rechtsextremismus und -terrorismus fallen die Erfolge des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sowie der 16 Landesbehörden, gelinde gesagt, bescheiden aus. Im Gegenteil sogar, das Verbotsverfahren gegen die faschistische NPD scheiterte 2003 daran, dass ein Großteil der Führungskader der Partei sogenannte Vertrauenspersonen (VP oder auch V-Leute) des Verfassungsschutzes waren. Das Bundesverfassungsgericht, das über den Verbotsantrag zu entscheiden hatte, konnte in dem Verfahren keinen Unterschied mehr ausmachen zwischen einer „echten“ und einer vom Verfassungsschutz unterwanderten NPD. Was die Karlsruher Richter besonders erboste: V-Leute hatten als Funktionäre der Partei viele jener belastenden Belege „produziert“, die zur Begründung eines Verbots herangezogen werden sollten. Statt einer rassistischen und neofaschistischen Partei den Todesstoß zu versetzten, erwies sich die Beobachtung für die NPD als Lebensversicherung.
Nah am rechten Terror
Auch das rechtsextreme Terror-Trio des NSU, Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, war von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes geradezu „fürsorglich belagert“. Andreas Temme, ein regulärer Mitarbeiter beim Verfassungsschutz in Hessen war bei der Ermordung des letzten NSU-Opfers Halit Yozgat im April 2006 in Kassel sogar am Tatort. Nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 hatten Verfassungsschutzmitarbeiter nichts besseres zu tun, als zahlreiche Akten zu vernichten, um so Spuren der Nähe von Verfassungsschutzmitarbeitern zum NSU zu beseitigen. So wurde es jedenfalls von Untersuchungsausschüssen auf Bundes- und Länderebene festgestellt.
Intensiv und engagiert kümmert sich der Verfassungsschutz aber schon immer um vermeintliche oder tatsächliche Umtriebe in der linken Szene. So beobachteten zwölf Landesämter und das Kölner Bundesamt lange Zeit die Linkspartei, darunter den damaligen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Gregor Gysi, und die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau. Die Ämter konnten jedoch nie schlüssig erklären, warum Abgeordnete der Linken eine drohende Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellen sollten.
Gegen linke Politiker
Die Unfähigkeit, Bedrohungen von rechts so ernst zu nehmen wie von links, erklärt sich aus der Geschichte des Verfassungsschutzes. Seit seiner Gründung verstanden sich die Verfassungshüter als „Soldaten im Kalten Krieg“. Aus Sicht der postfaschistischen (nicht antifaschistischen!) BRD saß der Feind links. Kaum war der Nationalsozialismus und mit ihm die Geheime Staatspolizei (Gestapo) mit Kriegsende zerschlagen, ertönte 1948 schon der Ruf nach neuen Geheimdienststrukturen. 1950 wurde unter der Regie der Briten die sogenannte Dienststelle Köln gegründet, die noch im Laufe des Jahres in Bundesamt für Verfassungsschutz umbenannt wurde. Anders als die Amerikaner, die im Kampf gegen den „Weltkommunismus“ keine Scheu vor hochrangigem NS-Personal hatten, wenn es über brauchbare Geheimdiensterfahrungen verfügte, waren die Briten penibler. Die von Konrad Adenauer vorgeschlagenen sieben Kandidaten für den Posten des BfV-Präsidenten, wurden wegen NS-Verstrickungen allesamt abgelehnt. Gegen den Willen des Bundeskanzlers setzten sie im November 1951 Otto John durch, eine Randfigur des Attentatsversuchs auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944. Johns Stellvertreter wurde allerdings Albert Radtke, ein ehemaliger Nationalsozialist. Der war nicht nur an Juden-Deportationen beteiligt, sondern suchte auch in leitender Position nach den Verschwörern des 20. Juli.
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