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Said Rezek
Foto: VHS Essen

Das Internet entgiften

19. Mai 2025

Workshop zu Hassrede in der VHS Essen – Spezial 05/25

Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland bekanntlich durch den Artikel 5 des Grundgesetzes abgesichert. Unbegrenzt ist diese Freiheit jedoch nicht – sie findet ihre Schranken im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Auch Volksverhetzung und Verleumdung sind in Deutschland strafbar, ebenso Hassrede. Die Strafbarkeit von letzterer ist nicht unumstritten, kann aber durchaus im Sinne der Meinungsfreiheit begründet werden: Hasserfüllte Kommentare können die Angst vor kontroversen Diskussionsthemen schüren, sodass Journalist:innen oder Social Media-Nutzer:innen bestimmte Gesprächsthemen lieber umgehen – oder erst gar nicht in die Kommentarspalte gucken.

Am 24. Mai befasst sich der Politikwissenschaftler und Journalist Said Rezek in einem dreistündigen Workshop in der VHS Essen mit den Hintergründen von Hassrede und Möglichkeiten, dem Hass entgegenzuwirken und Debatten zu versachlichen. Rezek spricht dabei aus Erfahrung: Er ist selbst Blogger und versteht Soziale Medien als Instrumente für Empowerment und Solidarität – 2020 veröffentlichte er sogar ein Buch über antirassistisches Blogging. Hassrede sieht Rezek als eine Strategie der extremen Rechten, um progressive Stimmen zum Verstummen zu bringen. Solche Belästigungskampagnen haben im Netz Tradition: Berühmt-berüchtigt ist beispielsweise die Gamergate-Kontroverse, bei der feministische und queere Spielekritikerinnen und -designerinnen Opfer von Drohungen und Doxing (unerlaubtes Veröffentlichen personenbezogener Daten im Internet) wurden.

Rezeks Workshop soll zum digitalen Engagement für Toleranz und Freiheit motivieren. Anhand ausgewählter Hasskommentare befasst er sich mit der Frage, wie man sinnvoll auf Hassrede reagieren kann. Neben der Option, grenzüberschreitende Beiträge zu melden und zu löschen, erfordert laut ihm mancher Kommentar auch eine Gegenrede. Das proaktive Eingreifen in den Diskurs könne so verhindern, dass menschenfeindliche Aussagen und Beleidigungen salonfähig werden. „Gegen Hass­reden vorzugehen, bedeutet nicht, die Rede­freiheit einzu­schränken oder zu verbieten. Es bedeutet, Hass­rede davon abzu­halten, zu etwas Gefähr­licherem zu eskalieren, insbesondere zur Anstiftung zu Diskri­minierung, Feindse­ligkeit und Gewalt, was nach internatio­nalem Recht verboten ist“, argumentierte UN-Generalsekretär António Guterres im Mai 2019 und verteidigte damit den von den Vereinten Nationen formulierten Aktionsplan zu Hassrede – der vor allem als Reaktion auf Hass und Hetze in den Sozialen Medien entstand.

Holen wir uns das Netz zurück! Hassrede in sozialen Netzwerken kontern | Sa 24.5. 10 Uhr | VHS Essen | www.vhs-essen.de

Tim Weber

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