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Nadine Bals
Foto (Ausschnitt) : Heike Strauss

„Kinder, die Probleme machen, haben in der Regel auch Probleme“

26. März 2026

Teil 1: Interview – Kriminologin Nadine Bals über Jugendstrafrecht und Strafmündigkeit

trailer: Frau Bals, wie ist der Gedanke entstanden, dass es ein eigenes Jugendstrafrecht braucht?

Nadine Bals: Das Jugendgerichtsgesetz (JGG), auf dem das Jugendstrafrecht fußt, ist 1923 verabschiedet worden, diese Idee ist also schon ziemlich alt. Es entstand in einer Zeit, in der man die Jugend als eigene Lebensphase anerkannt und in der sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Jugendliche nicht einfach kleine Erwachsene und quasi fertig entwickelt, sondern dass sie Menschen in der Entwicklung sind, auf die, wenn sie straffällig werden, anders reagiert werden sollte als auf Erwachsene.

Was ist das Ziel des Jugendstrafrechts?

Das ist, genau vor diesem Hintergrund, der sogenannte Erziehungsgedanke. Was Erziehung ist, davon haben Jurist:innen durchaus eine andere Vorstellung als Pädagog:innen oder Sozialwissenschaftler:innen, aber es heißt letztlich, dass das Jugendstrafverfahren an sich und die Reaktionen auf die Straftat erzieherisch ausgerichtet sein sollen. Das JGG sieht daher eine breite Palette von verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten vor, sodass zumindest theoretisch für jeden Fall geschaut werden kann, was der individuelle junge Mensch braucht, damit er nicht wieder straffälligwird. Denn genau das ist letztlich das Ziel des Jugendstrafverfahrens. Am unteren Ende der Skala kann das Verfahren ohne weitere Maßnahmen eingestellt werden, dem Jugendlichen kann aber auch aufgegeben werden, einen sozialen Trainingskurs zu besuchen oder eine Beratung der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt spezielle Verfahren, wie den Täter-Opfer-Ausgleich, um eine Wiedergutmachungsleistung zu vereinbaren. Da werden die Beteiligten von einer vermittelnden Person begleitet, die sie befähigt, Regelungen untereinander zu treffen, in denen sie dann recht frei sind. Dann gibt es Maßnahmen, die eher als ahndende Sanktionen ausgelegt sind, etwa Arbeitsleistungen wie zum Beispiel das sagenumwobene Laubharken auf dem städtischen Friedhof. Am oberen Ende der Skala gibt es dann auch freiheitsentziehende Sanktionen, wie den Jugendarrest - das ist ein kurzer Freiheitsentzug von bis zu vier Wochen – und den Jugendstrafvollzug. Der Erziehungsgedanke zeigt sich darin, dass man sagt, wir müssen möglichst flexibel schauen können, was in dem jeweils individuellen Fall nötig ist. Darin unterscheidet sich das Jugendstrafrecht ganz erheblich vom Erwachsenenstrafrecht, das im Wesentlichen nur Geldstrafe und Freiheitsstrafe kennt, das Jugendstrafrecht ist da viel flexibler. Der Erziehungsgedanke zeigt sich auch in der zentralen Rolle, die die Jugendhilfe, also das Jugendamt, im Jugendstrafverfahren spielt: Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren beraten die jungen Menschen und ihre Familien, begleiten sie, informieren sie darüber, was im Verfahren auf sie zukommt, prüfen eben auch, was ist aus Sicht der Jugendhilfe notwendig, damit dieser junge Mensch sich besser entwickeln kann, damit er nicht mehr mit dem Gesetz im Konflikt kommt.

Jugendliche ab 14 Jahren sind nur dann strafmündig, wenn sie das Unrecht der Tat einsehen können“

Die Altersgrenze, ab der das Jugendstrafrecht greift, wird durch die Strafmündigkeit bestimmt. In Deutschland liegt sie bei 14 Jahren. Wie wurde sie festgelegt?

Man geht im Grunde davon aus, dass Kinder unter 14 Jahre noch nicht in der Lage sind, das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Kinder unter 14 sind daher kategorisch strafunmündig, egal wie reif sie tatsächlich sein sollten. Jugendliche ab 14 sind eigentlich auch nur bedingt strafmündig, nämlich dann, wenn sie das Unrecht der Tat einsehen können. Es müsste eigentlich in jedem einzelnen Fall überprüft werden, ob dieser junge Mensch wirklich in der Lage dazu ist – das wird in der Praxis aber eher pauschal angenommen. Nur bei besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel bei Tötungsdelikten, wird es auch durch Gutachten geprüft. In der Praxis aber sind gar nicht die Ressourcen vorhanden, jeden einzelnen Fall zu überprüfen.

Häufig liest man von einem Anstieg der Jugendkriminalität, und gerade in NRW gab es in den vergangenen Monaten Fälle von extremer Gewalt mit Todesfolge unter Jugendlichen. Gibt es den Anstieg tatsächlich, speziell von Gewaltkriminalität?

Das muss man tatsächlich mit einem differenzierten „Jein“ beantworten. Denn es kommt ganz auf die Datengrundlage an, die man in den Blick nimmt. Wenn wir uns das sogenannte Hellfeld angucken, also die Taten, die polizeilich registriert werden, dann sieht man bundesweit in den letzten drei bis vier Jahren durchaus eine Zunahme von Gewaltdelikten über alle Altersgruppen hinweg – bei den Erwachsenen, aber eben auch bei den Strafunmündigen unter 14 Jahren und den Jugendlichen. Vor kurzem ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für NRW vorgestellt worden und hier ist es interessanterweise ein wenig anders – hier ist es das zweite Jahr in Folge rückläufig. Beim Hellfeld, das durch die PKS abgebildet wird, besteht aber das Problem, dass es die Wirklichkeit der Kriminalität nur verzerrt abbildet. Denn ca. 90 Prozent der Fälle, die in der PKS landen, gehen auf Anzeigen aus der Bevölkerung zurück. Wenn sich das Anzeigeverhalten ändert, dann verändert sich natürlich auch die polizeiliche Kriminalstatistik, und es gibt durchaus Hinweise darauf, dass in den letzten Jahren etwas häufiger angezeigt wird. Dass wird zurückgeführt auf eine insgesamt zunehmende gesellschaftliche Sensibilisierung gegenüber Gewalt, vielleicht reagieren wir auch etwas aufmerksamer auf auffälliges Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Auch die mediale Berichterstattung über besonders schwere spektakuläre Einzelfälle kann dazu führen, dass die Bevölkerung eben stärker sensibilisiert wird. Eine weitere Datenquelle, die gerne genutzt wird, sind Statistiken der gesetzlichen Unfallversicherung zu sogenannten Rauf-Unfällen an Schulen: Schulen sind gesetzlich verpflichtet, zu melden, wenn es zu Körperverletzungen infolge von Auseinandersetzungen unter Schüler:innen gekommen ist. Da zeigen sich tatsächlich keine Zunahmen, sondern fast kontinuierlich Rückgänge. Das sind die offiziellen statistischen Daten. Eine sehr gute Datenquelle sind die sogenannten Dunkelfeldstudien. Da werden junge Menschen befragt, inwieweit sie selbst im Jahr vor der Befragung Straftaten begangen haben. Das Problem ist, dass diese Studien nicht deutschlandweit repräsentativ in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Aber zumindest für Niedersachsen wird das gemacht, und dort zeigen sich in den letzten Jahren seit 2019 eigentlich keine wesentlichen Zunahmen. Von derartigen Studien bräuchte es unbedingt viel mehr, vor allem auch für Kinder, für die Strafunmündigen, denn über diesen Bereich wissen wir kaum etwas.

Über Kinder wissen wir kaum etwas“

An der Universität Köln ist eine solche Dunkelfeld-Studie mit Jugendlichen und Kindern in einem Zehn-Jahres-Vergleich durchgeführt worden und diese zeigt ein ganz anderes Muster, nämlich erhebliche Zunahmen – aber das Problem ist, dass sie sich mit Gelsenkirchen, Marl und Herten auf drei Städte konzentriert, die von der Sozialstruktur her sehr schwierig sind, eben auch in den Schulen. Diese Studie zeigt also Zunahmen und beschäftigt sich auch mit möglichen Einflussfaktoren, aber sie ist eben nicht repräsentativ. Für Kinder gibt es also keine verlässlichen Dunkelfeld-Studien, sodass man eben nicht so ohne weiteres einschätzen kann, wie die tatsächliche Entwicklung verläuft. Beobachtbare Anstiege registrieren wir aber seit etwa 2022 jedenfalls in der polizeilichen Kriminalstatistik, und da liegt schon der Gedanke nahe, dass dies in Teilen eine Langzeitfolge der Covid-19-Pandemie ist. Weil wir diese Zunahmen insbesondere bei denen sehen, die heute so 11, 12 und 13 Jahre alt sind, die zu Zeiten der Pandemie also in einem sehr vulnerablen Alter waren und die natürlich unter Rahmenbedingungen aufgewachsen sind, wo vieles fehlte, das für ein gesundes Aufwachsen wichtig ist. Allerdings sieht man im Dunkelfeld keine Zunahmen.

Heute ist man der Auffassung, dass junge Menschen deutlich länger in der Entwicklung sind“

NRW-Innenminister Reul plädiert dafür, die Strafmündigkeit zu senken. Er sagt, 12-Jährige seien „heute nicht mehr so, wie sie vor 20 Jahren waren“. Worauf bezieht er sich?

Das müsste man ihn tatsächlich selbst fragen. Grundsätzlich ist es so, dass junge Menschen heute nicht eher reif sind als früher. Vielleicht mögen sie äußerlich reifer wirken, tatsächlich hat sich in dem Bereich nichts wirklich getan, das zeigt die Entwicklungspsychologie oder auch zum Beispiel die Hirnforschung, die zeigt, dass die Impulskontrolle in der Jugend eben noch sehr eingeschränkt ist. Das ist heute noch so, wie zu allen Zeiten. Ganz im Gegenteil, heute ist man eher der Auffassung, dass Reifeprozesse im Gehirn noch bis Mitte der 20er Jahre andauern, dass junge Menschen also deutlich länger in der Entwicklung sind, als man das früher angenommen hat. Wir sehen auch, dass sich wichtige Entwicklungsphasen ausgedehnt haben, etwa die Phasen der Berufsfindung, der Ausbildung, der Familiengründung – das hat sich im Vergleich zu früheren Generationen deutlich weiter nach hinten verschoben. Aus dieser Perspektive heraus machen Vorstöße die Strafmündigkeitsgrenze herabzusetzen, wie wir sie bei so spektakulären Fällen wie die der letzten Zeit, auf die Sie verwiesen haben, regelmäßig beobachten, überhaupt keinen Sinn. Denn es würde eben nicht dazu führen, dass Kinder insgesamt seltener straffällig werden und dass sie seltener schwere Straftaten begehen. Denn gerade diese sehr schweren Fälle sind Taten, die sehr, sehr impulsgesteuert sind. Da ist das Prinzip der Abschreckung ohnehin wirkungslos.

Vorstöße die Strafmündigkeitsgrenze herabzusetzen, machen überhaupt keinen Sinn“

Welche Folgen ergäben sich aus einer Senkung der Strafmündigkeit?

Ja, fantasieren wir mal, es wäre tatsächlich so: Erstmal würde das eben bedeuten, dass alle Fälle, an denen Kinder ab zwölf Jahren beteiligt sind, im Strafrechtssystem landen würden. Ein System, das hören wir immer wieder, das ohnehin heillos überlastet ist, in dem das Fallaufkommen und die Arbeitsbelastung von Staatsanwaltschaft und Richter:innen ohnehin schon ausgesprochen hoch ist. Die würden alle im Strafrechtssystem landen, und, wir sprachen vorhin bereits darüber, dann müsste im Grunde jedes Mal begutachtet werden, ob diese Kinder die nötige Unrechtseinsicht besitzen – je jünger sie wären, umso dringlicher wäre es. Das ist schon praktisch überhaupt nicht umzusetzen, so viele Ressourcen gibt es gar nicht. Gut, nun sind sie also im System und nehmen wir einmal an, sie würden begutachtet und es würde festgestellt, sie sind schuldfähig – dann könnte die Justiz mit der gesamten Palette der jugendstrafrechtlichen Maßnahmen reagieren, wie sie das jetzt bei Jugendlichen auch kann. Aber man kann ja nicht ernsthaft wollen, dass Kinder mit solchen Sanktionen belegt werden. Reaktionen, die Sinn machen würden, wären zum Beispiel soziale Gruppenarbeit, regelmäßige Begleitung und Beratung durch eine Fachkraft der Jugendhilfe, Hilfen für Familien – dafür brauchen sie aber kein Strafrechtssystem, das alles leistet bereits die Jugendhilfe. Es wäre also vollkommen überflüssig bis schädlich, weil strafende Sanktionen auch Risiken und Nebenwirkungen mit sich bringen. Was ich eben wirklich wichtig finde, ist, dass die Annahme, dass Kinder davor zurückschrecken würden, Straftaten zu begehen, wenn sie mit einem Jugendstrafverfahren rechnen müssen, nicht aufgeht. Weil sie voraussetzt, dass ich mit Menschen zu tun habe, die rational in einer Kosten-Nutzen-Relation denken: Was sind denn die Kosten einer Straftat, welche Risiken gehe ich damit ein? Das funktioniert einfach nicht, das funktioniert schon bei Erwachsenen nicht wirklich gut und bei Gewalttaten im Grunde gar nicht, weil diese in aller Regel eben Affekttaten sind. Und bei Kindern funktioniert es schon erst recht nicht, denn die Hirnareale, die für Impulskontrolle zuständig sind, sind bei Kindern schlicht biologisch noch nicht ausgereift.

Wir müssen uns auf die konzentrieren, die wiederholt auffällig werden“

Welche Ansätze wären besser geeignet, um Jugendkriminalität anders zu begegnen?

Ganz grundsätzlich ist es erstmal so, dass straffälliges Verhalten im Jugendalter, teilweise auch im Kindesalter, völlig normal ist. Fast alle haben Straftaten im Laufe des Erwachsenwerdens begangen – das gehört einfach völlig normal dazu und hört in aller Regel auch von allein wieder auf. Wir müssen uns auf die konzentrieren, die wiederholt mit gravierenden Straftaten auffällig werden und damit eben auch riskieren, dass ihre Lebenswege problematisch werden oder bleiben. Für die braucht es keine strafrechtlichen Antworten, sondern sehr intensive pädagogische Begleitung, bei Bedarf therapeutische Begleitung. Denn wenn wir nachhaltig weitere Straftaten vermeiden wollen, dann müssen wir auch nachhaltig an den Problemen arbeiten, die hinter dieser Auffälligkeit stehen. Kinder und Jugendliche, die Probleme machen, haben in aller Regel auch Probleme. Das ist keine Entschuldigung, sondern eine Erklärung und es ist hilfreich zu überlegen, was sie brauchen, um eben nicht mehr straffällig zu werden. Bei den sogenannten mehrfach Auffälligen ist es in aller Regel so, dass eine ganze Reihe von schweren Belastungsfaktoren zusammenkommt: Familiäre Faktoren wie Suchterkrankungen oder psychische Erkrankungen der Eltern, massive Gewalterfahrungen, Vernachlässigung, zum Teil auch schwierige Persönlichkeitsmerkmale wie eine sehr hohe Impulsivität, geringe Affektkontrolle oder auch frühe Gewöhnung an Substanzmissbrauch. Soziale Faktoren spielen eine Rolle, Bildungsbenachteiligung oder eben auch die Peer Group der Gleichaltrigen.

Es fehlt an allen Ecken und Enden“

Diesen Hintergründen müssen wir individuell auf den Grund gehen, um sie angehen zu können. Indem man zum Beispiel soziale Kompetenzen fördert, Suchtbehandlung anbietet, Eltern unterstützt, Familien begleitet oder eben auch an schwierigen Persönlichkeitsmerkmalen arbeitet, durch soziales Training oder durch therapeutische Ansätze. Und dafür bräuchten wir tatsächlich viel, viel mehr Ressourcen, angefangen beim Bildungssystem. Kitas und Schulen bräuchten eine viel bessere Ausstattung, wir bräuchten viel mehrSchulsozialarbeit,mehr Angebote der Jugendhilfe.Die Jugendhilfe ist völlig überlastet, auch im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren. Die Träger, die im ambulanten Bereich der Jugendhilfe Leistungen anbieten, sind chronisch unterfinanziert. Wir bräuchten viel mehr Plätze in der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder auch in der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie. Es fehlt an allen Ecken und Enden, und das System ist nicht in der Lage, diesem Bedarf nachzukommen. Aber das ist es, was gebraucht würde. Wir brauchen nicht mehr Jugendstrafrecht, wir brauchen sinnvolle Maßnahmen, die an den Belastungen ansetzen, die dazu führen, dass junge Menschen straffällig werden. Harte Strafen ändern an diesen Belastungen nichts – im schlimmsten Fall verstärken sie sie noch. In aller Regel führt der Jugendstrafvollzug nicht dazu, dass die Probleme der Jugendlichen sich erledigen, wenn sie wieder herauskommen.

Interview: Christopher Dröge

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