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Lisa Kadel
Foto (Ausschnitt): Leonie Balloni

„Weit von einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit entfernt“

29. Januar 2026

Teil 3: Interview – Die Rechtswissenschaftlerin Lisa Kadel über die Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen

trailer: Frau Kadel, wo liegt die Grenze zwischen politischem Aktivismus und zivilem Ungehorsam?

Lisa Kadel: Ziviler Ungehorsam ist eine Form des politischen Aktivismus und der Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Dabei werden bewusst und gewaltfrei einzelne Gesetze übertreten, mit dem Ziel, ein wahrgenommenes Unrecht zu beseitigen, wie etwa bei Straßenblockaden für mehr Klimaschutz oder beim unerlaubten Fernbleiben vom Schulunterricht im Fall von Fridays for Future. Obwohl dabei Gesetze gebrochen werden, sind solche Aktionen durch das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt.

Welchen Stellenwert hat ziviler Ungehorsam innerhalb der Klimabewegung?

Die Klimabewegung hat dieses Instrument sehr viel genutzt, am bekanntesten waren Aktionen der Letzten Generation. Ich glaube, dass es ein sehr wichtiges Instrument ist. Seit 1990 gibt es internationale Klimakonferenzen, und trotzdem sind die politischen Maßnahmen, die getroffen werden, bei Weitem nicht ausreichend.

Wie können solche Aktionen helfen, Ziele zu erreichen?

Ziviler Ungehorsam macht einen sehr starken Eindruck. Es gibt auch historisch viele Beispiele für Errungenschaften, bei denen ziviler Ungehorsam eine große Rolle gespielt hat, wie zum Beispiel das Ende der Segregation in den USA oder das Wahlrecht für Frauen. Er sorgt durch entstehende Störungen für mehr Aufmerksamkeit und verdeutlicht, wie wichtig das Thema den Menschen ist, weil sie strafrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen.

Welche (straf-)rechtlichen Konsequenzen sind in Fällen von zivilem Ungehorsam zumutbar?

Ziviler Ungehorsam ist im Grundgesetz durch die freie Meinungsäußerung geschützt. Einschränkungen von Grundrechten müssen immer im Einzelfall abgewogen werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Sie müssen gesetzlich festgelegt sein und ein legitimes Ziel verfolgen, welches in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist. Die Einschränkung muss für das Erreichen dieses Ziels erforderlich und verhältnismäßig sein. Das heißt, wenn es ein milderes Mittel gibt, dieses Ziel zu erreichen, sollte zunächst dieses genutzt werden. Bei einer Straßenblockade ist zum Beispiel das einfache Wegtragen von Personen immer ein milderes Mittel als polizeiliche Gewalt wie Schmerzgriffe. Je schärfer die staatlichen Maßnahmen, desto strikter muss die Abwägung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Wir kennen jedoch viele Berichte vom Einsatz von Schmerzgriffen gegen Personen, die einfach nur auf dem Boden sitzen und bereit wären, sich wegtragen zu lassen.

Wird Ihrer Meinung nach der Paragraf 129 unverhältnismäßig angewendet?

Der Paragraf 129 wurde für die Verfolgung organisierter Kriminalität geschaffen und sollte aus meiner Sicht gar nicht gegen friedliche politische Gruppierungen eingesetzt werden. Das Kriterium für den Einsatz dieses Paragrafen ist, dass eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Die Störung des Alltags durch die Letzte Generation ist aus meiner Sicht weit davon entfernt. Das bedeutet nicht, dass gar keine Strafverfolgung stattfinden kann. Die einzelnen Handlungen können trotzdem nach entsprechenden Paragrafen verfolgt werden. Durch die Aufnahme von Ermittlungen sind durch den Paragrafen 129 bereits Grundrechtseingriffe möglich, die sehr schwerwiegend sind, etwa Hausdurchsuchungen oder das Abhören von Telefonen. Das führt zu starken emotionalen Belastungen – und das lange bevor ein Gericht darüber entschieden hat, ob jemand schuldig ist. Das kann dann auch nicht rückgängig gemacht werden, wenn am Ende ein Freispruch erfolgt. Es sind zudem auch Dritte betroffen, gegen die nicht ermittelt wird. Im Zuge der Ermittlungen gegen die Letzte Generation wurde beispielsweise auch die Webseite beschlagnahmt. Wenn man diese Webseite aufgerufen hat, stand dort ein Hinweis, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung sei und Spenden eine Unterstützung einer kriminellen Vereinigung darstellten. Dieser Hinweis wurde später wieder entfernt. Es wurde zugegeben, dass dies rechtswidrig war – es war noch gar nicht entschieden, dass die Letzte Generation eine kriminelle Vereinigung ist. Das hat jedoch eine abschreckende Wirkung auf Dritte.

Stimmt der Eindruck, dass es in den letzten Jahren oder Monaten weniger Aktionen des zivilen Ungehorsams gab?

Es ist richtig, die öffentliche Debatte darüber findet nicht mehr in dieser Form statt, und die Aktionen werden weniger. Ich glaube, dass viele Aktivist:innen mit Gerichtsverfahren beschäftigt sind und dadurch keine Zeit mehr haben. Diese Einschüchterung und Abschreckung trifft auch diejenigen, die das beobachten.

Die Aktivist:innen der Letzten Generation werden stark kriminalisiert. Wie sehen Sie diese Entwicklung, und was macht das mit der Klimabewegung?

Die Rhetorik war ja wirklich zum Teil abenteuerlich, wenn ich an Begriffe wie Klimaterrorismus oder grüne RAF denke. Ich glaube, dass das bewusst geschieht. Klimaproteste werden so in der öffentlichen Debatte delegitimiert und Aktivist:innen als Kriminelle und Störer dargestellt. So muss man sich nicht weiter inhaltlich damit auseinandersetzen. Das Handeln von Behörden und Gerichten findet ja auch immer im Kontext der gesellschaftlichen Debatte statt.

Was müssten politisch Verantwortliche tun, um das Recht auf Protest zu schützen?

Die politisch Verantwortlichen sollten sich inhaltlich mit den Protesten auseinandersetzen. Völkerrechtlich ist für Protest das Ziel einer sogenannten enabling environment vorgegeben, also eines ermöglichenden Umfelds. In einer Demokratie soll Protest demnach einfach sein und auch dann, wenn er unbequem ist, stattfinden dürfen. Protest sollte nicht als Vorwand benutzt werden, um Grundrechte immer weiter einzuschränken. Es gibt viele Leitlinien auf internationaler Ebene dazu, wie mit zivilem Ungehorsam umzugehen ist. Ich denke, politische Entscheidungsträger sollten prüfen, ob die Praxis mit diesen Vorgaben übereinstimmt. Wichtig ist außerdem die Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall, das heißt, die Frage zu stellen: Gibt es gerade ein milderes Mittel, um das Ziel zu erreichen? Ist diese Maßnahme unbedingt notwendig, und steht sie im Verhältnis zur Einschränkung der Meinungsfreiheit? Ich glaube, dass die öffentliche Debatte eine große Rolle spielt und dass insbesondere staatliche Organe kritisch überprüfen sollten, wie sie über Protest sprechen und schreiben.

Mit welchen Mitteln und Methoden unterstützen Sie mit Ihrem Verein die Rechte von Klimaaktivist:innen?

Es gibt Bildungs- und Informationsangebote von uns zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Klimaaktivismus, und wir unterstützen europaweite Vernetzung zwischen Aktivist:innen. Wir entwickeln außerdem ein Monitoring-System, um zu dokumentieren, welche Grundrechtseinschränkungen stattfinden. Durch Studien und juristische Fachbeiträge wirken wir zudem an der öffentlichen Debatte mit.

Interview: Mareike Thuilot

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