Nach mehreren Jahren Vorarbeit wurde Anfang Juni das illegale Filmportal kino.to vom Netz genommen. Auf dieser Webseite wurden vor allem aktuelle Kinofilme millionenfach runtergeladen. Während der Server in Russland stand, weil die dortigen Behörden in dieser Hinsicht wenig Kooperationsbereitschaft gezeigt haben, waren die Hintermänner sowie der überwiegende Teil der Nutzer in Deutschland zu finden.
Schäden in Millionenhöhe
Dank der Ermittlungsbehörden in Dresden konnten die wichtigsten Drahtzieher festgenommen und das Portal geschlossen werden. Was unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit und freiem Zugang zu Filmen eher wie die Tat von Robin Hood aussah, war und ist in Wahrheit ein saftiges Geschäft der Datendiebe. Denn die Filme wurden illegal kopiert (teilweise im Kino, teilweise von Presse-DVDs, teilweise von den Ansichtskopien für die Mitglieder der Oscar-Akademie) und anschließend zum Download oder Streaming ins Netz gestellt. Denn nicht nur die Urheberrechtsverletzung der Kreativen in aller Welt ist zu beklagen, sondern auch, dass mit diesen Filmportalen viel Geld verdient wird. Werbeeinnahmen, die ebenfalls in die Millionen gehen, machen deutlich, dass es eben nicht nur darum geht, hochwertige Filme kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Schlag war deshalb so erfolgreich, weil nicht nur die Verantwortlichen ins Netz der Fahnder gerieten, sondern auch die Server beschlagnahmt wurden.
Die Reaktion aus dem illegalen Umfeld kam prompt. Hinter dem erfolgreichen Schlag gegen die Filmpiraterie, die der Filmproduktion, dem Filmvertrieb, den Kinos und den DVD-Herstellern jährliche Schäden in Millionenhöhe zufügt, steht in Deutschland die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Schon wenige Stunden nach der Stilllegung des Portals wurde die Webseite der GVU mit Beschwerdemails lahmgelegt. Und natürlich ist mit diesem Schlag die Filmindustrie noch nicht von diesem Übel befreit, wenngleich die Publizität dieses Vorgangs dazu führt, dass die Sensibilität des Publikums für diesen kriminellen Tatbestand geschaffen wurde.
Strafen und Wirkung
Den Hintermännern drohen Strafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis sowie Verfahren wegen Steuerhinterziehung und Bildung einer kriminellen Vereinigung. Wie erfolgreich der Schlag gegen kino.to war, zeigt, dass es mehr als fünf Wochen gedauert hat, bis das Nachfolge-Portal kinox.to wieder erreichbar war. Doch auch wenn viele Nutzer darauf zurückgreifen, sind die Reaktionen auf den einschlägigen Portalen durchaus von Respekt gegenüber dem zu schützenden Filmwerk geprägt. Offenbar haben die vielfältigen Kampagnen – insbesondere im Kino – auch dazu beigetragen, dass nur über reguläre Verwertung eine hochwertige Filmproduktion überhaupt möglich ist. Ansonsten wird es nur noch selbst gedrehte Filmchen auf YouTube geben, weil es sich kein Filmproduzent mehr leisten kann, nennenswerte Summen in einen aufwändigen Spielfilm zu investieren.
Parallel zu den Portal-Betreibern geraten aber auch die Nutzer ins Visier. Dabei spielt die Frage, ob beim Streaming nun eine wenn auch nur für wenige Millisekunden realisierte Zwischenspeicherung stattfindet oder nicht, keine nennenswerte Rolle. Denn die Kopien auf den einschlägigen Portalen sind bereits illegal hergestellt worden und somit ist auch die Verbreitung wie die Nutzung illegal.
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